Rathaus Aussenansicht schräg von vorne fotografiert

Sondernutzungen in Goslar

Mehr Service und Übersichtlichkeit

Bereits im Dezember 2008 wurde die neue Sondernutzungssatzung für die Stadt Goslar vom Rat der Stadt beschlossen, aktuell wird sie in der gültigen Form vom 01.07.2016 mit neuem Konzept stringent umgesetzt. Erlaubnispflichtig sind für den Einzelhandel und die Gastronomie vor allem die Aufstellung von Warenträgern, Werbeschildern und Außengastronomiebereichen, die Durchführung von Werbe- und Promotionveranstaltungen sowie Außer-Haus-Verkäufen im Einzelhandel.

Nähere Informationen zum Thema Sondernutzungen erhalten Sie bei den folgenden Ansprechpartnern:

Ansprechpartner für die Sondernutzungen von Handel und Gastronomie innerhalb der Fußgängerzone:

GOSLAR marketing gmbhStefanie Dreßler

historisches Rathaus, Markt 138640 Goslar

Tel.: +49 5321 780651 Fax: +49 5321-780655

Außerhalb der Fußgängerzone werden diese Sondernutzungen durch die Stadt Goslar umgesetzt:

Stadt Goslar- Fachdienst StraßenverkehrSondernutzungen

Charley-Jacob-Straße 338640 Goslar