Satzung & Gebühren
Folgende Dokumente können Sie sich hier herunterladen oder bei der GOSLAR marketing gmbh (historisches Rathaus, Markt 1) einsehen:
Folgende Sondernutzungen im Einzelhandel sind erlaubnispflichtig und müssen schriftlich bei der GOSLAR marketing gmbh beantragt werden:
- Mobile Warenständer
- Mobile Werbeschilder
- Werbe- und Promotionveranstaltungen
- Außer-Haus-Verkäufe
Antragsunterlagen
Im Antrag müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Name und Anschrift des Antragsstellers (lt. Eintrag im Handelsregister)
- Art der beabsichtigten Sondernutzung
- Ort der Sondernutzung (Straße, Hausnummer)
- Beginn und Dauer der Sondernutzung
Detailliert werden zur Antragsstellung folgende Angaben benötigt:
- Breite und Höhe des Werbeschildes (max. 1 Schild pro Einzelhandelsbetrieb)
Die maximale Größe von Werbeschildern ist auf das Format DIN A1 (594 mm x 841 mm) beschränkt und darf die Gesamtmaße von 0,75 m Breite und 1,35 m Höhe nicht überschreiten. Aufsätze sind nicht zulässig. - Länge der Geschäftsfront, Breite, Höhe und Tiefe der Warenauslage
Warenauslagen vor Geschäften werden nur bis max. 1/3 der Hauptgeschäftsfront genehmigt. Die Warenauslage darf 1,50 m Höhe und 1,30 m Tiefe nicht überschreiten. - Beschreibung, Termin, Art und Maße der geplanten Promotionveranstaltung bzw. Außer-Haus-Verkauf
Die Antragsstellung muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich bei der GOSLAR marketing gmbh erfolgen.
Sollten bestimmte Rahmenbedingungen der Satzung Fragen aufwerfen, wenden Sie sich bitte an uns, wir beraten Sie gern.